BRINGE NEUE FREUNDE IN DIE ISAHOLIDAYS RESORTS
Ihr werdet beide belohnt mit...
Vorliegende Interne Vorschriften werden unseren Gästen bei der Anmeldung ausgehändigt und sind sowohl am Eingang wie auch im Innern der Ferienanlage sichtbar ausgehängt. Bei Betreten der Anlage akzeptiert der Gast diese Vorschriften ohne Recht auf Vorbehalt.
Im Interesse aller Gäste behält sich die Direktion das Recht vor, jeden, der diese Bestimmungen in auch nur einem einzigen Punkt nicht beachtet oder durch sein Verhalten die Ruhe und die Ordnung im Feriendorf beeinträchtigt, von der Anlage zu verweisen und strafrechtlich zu verfolgen.
Für einen unbeschwerten und angenehmen Aufenthalt ist die Mitarbeit aller unentbehrlich.
ART. 1: ZUGANG ZUR FERIENANLAGE
1. Der Zugang zur Ferienanlage und zum Strand ist allein denjenigen gestattet, die durch Vorlage eines gültigen Ausweises die vom Gesetz vorgesehene Registrierung vollzogen haben und dadurch von der Direktion autorisiert wurden. Eine Nichtbeachtung ist rechtswidrig. Personen, die im Inneren der Ferienanlage ohne Erlaubnis der Direktion angetroffen werden, werden nach Art. 614 C.P. – Hausfriedensbruch – angezeigt.
2. Bei Anreise wird ein Personalausweis zurückbehalten, welcher bei Bezahlung des Aufenthaltes retourniert wird.
3. Bei Anreise von Wohneinheiten ist die Hinterlegung einer Kaution von Euro 100,00 (bar) vorgesehen. Bei Abreise, nach Kontrolle der bewohnten Wohneinheit, wird die Kaution zurückerstattet. Evtl. Schäden u.ä. werden belastet. (diesbezüglich aufmerksam die Kautions-Regelung lesen, die bei der Anmeldung ausgehändigt wird).
4. Bei Anreise von Stellplätzen ohne Buchung und bezahlte Anzahlung ist eine Kaution von Euro 100,00 (bar) vorgesehen, welche bei Bezahlung des Aufenthaltes retourniert wird.
5. Minderjährige ohne Begleitung sind nicht zugelassen.
6. Das Überschreiten der maximal zugelassenen Personenanzahl bei der Anreise (auch mittels Kindern jeglichen Alters), hat die Stornierung der Buchung zur Folge ohne Rückerstattung der geleisteten Anzahlung.
ART. 2: AUTO ODER MOTORRÄDER - VERKEHRS- UND PARK-EINSCHRÄNKUNGEN
1. Innerhalb der Anlage ist pro Wohneinheit/Stellplatz nur ein Auto/Motorrad zugelassen. Während der Ruhezeiten ist die Zirkulation von Autos/Motorrädern strengstens verboten. Zweitwagen – eigene oder von Freuden - müssen ausserhalb der Anlage abgestellt werden.
2. Für das autorisierte Auto/Motorrad wird dem Gast ein PASS (Kontrollaufkleber) ausgehändigt, der auf der linken Seite der Windschutzscheibe, gut sichtbar, angebracht werden muss. Nicht korrekt angebrachte PASS werden vom Kontroll-Personal einbehalten. Autos/Motorräder ohne PASS haben keinen Zugang zur Ferienanlage. Alle sich innerhalb der Anlage befindlichen Autos, die ohne regulärem PASS versehen sind, werden von der Direktion auf Kosten des Autoinhabers ausserhalb der Anlage abgestellt. Die Direktion übernimmt keine Haftung, sollten durch den Abtransport Schäden entstehen.
3. Den Autos/Motorrädern ist lediglich gestattet, in Schritt-Tempo vom Eingang aus die Wohneinheit/Stellplatz oder umgekehrt, die Ausfahrt, zu erreichen.
4. LKW’s ist nur zum Be- und/oder Entladen die Zufahrt zur Ferienanlage gestattet.
5. Boote und/oder Bootsanhänger sind innerhalb der Anlage nicht erlaubt.
6. Mofas und Kleinkrafträder sind innerhalb der Anlage nicht erlaubt. Sie müssen in dem vorgegebenen Bereich ausserhalb der Ferienanlage abgestellt werden.
7. Für die Sicherheit aller ist der Gast, welcher innerhalb der Anlage ein anderes Fortbewegungsmittel als Auto oder Motorrad benutzt verpflichtet, sich auch innerhalb derselben an die Strassenverkehrsregelungen zu halten. Andernfalls wird das Fortbewegungsmittel beschlagnahmt und erst bei Abreise wieder ausgehändigt.
8. Kinder unter 8 Jahren dürfen elektrische City-Roller nicht benutzen.
ART. 3: AUFENTHALT
1. Die Wohneinheiten und Stellplätze werden von der Direktion zugewiesen.
2. Im Falle einer eigenen Stellplatzwahl ist der Gast verpflichtet, noch am Anreisetag der Rezeption die gewählte Stellplatznummer mitzuteilen. Die den Reservierungen zugeteilten Stellplätze dürfen nur nach Genehmigung seitens der Direktion belegt werden.
3. Während seines Aufenthaltes ist der Gast verpflichtet:
das ihm bei Anreise ausgehändigte Kontroll-Armband zu tragen; dieses Kontroll-Armband ermöglicht die sofortige Erkennung nicht autorisierter Personen innerhalb der Anlage; Personen ohne Armband werden vom Personal aufgehalten und kontrolliert;
die Daten der angemeldeten Personen zu kontrollieren und evtl. Unstimmigkeiten umgehend der Rezeption zu melden;
jegliche Änderung der angemeldeten Personen (neue Anreisen oder Abreisen) umgehend der Rezeption zu melden;
seine Personalien und seinen Aufenthaltsort innerhalb der Ferienanlage jederzeit, auf Anfrage des Kontroll-Personals, wiederzugeben;
die Sanitäranlagen ordnungsgemäess zu benutzen (Kinder sind von den Eltern zu begleiten);
die Stellplätze wie auch die Wohneinheiten ordentlich und sauber zu halten. Andernfalls wird eine Geldstrafe von Euro 50,00 erhoben;
4. Während der Ruhezeiten (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr) herrscht innerhalb der Anlage absolutes Fahrverbot; die Anlage darf nur zu Fuss betreten oder verlassen werden; Radios, Fernseher u.ä. dürfen ausserhalb von Wohneinheiten/Zelten nicht hörbar sein.
5. Es ist verboten:
freie Stellplätze mit Autos/Motorrädern oder anderen Gegenständen zu besetzen;
Zelte, selbst kleinster Ausmasse, ausserhalb der vorgeschriebenen Bereiche aufzustellen, insbesondere neben den Wohneinheiten; den Strom aus den Stromsäulen oder den Wohneinheiten für das Aufladen von elektrischen City-Rollern oder Golf-Cars zu verwenden;
Grill u.ä. auf den Terrassen unserer Cottages zu benutzen;
Alkohol zu kaufen und/oder zu konsumieren, wenn das Mindestalter von 16 Jahren nicht erreicht ist; die Büros und alle anderen Einrichtungen der Ferienanlage mit unpassender Kleidung und/oder Rollerblades oder Rollschuhen zu betreten;
6. In der Vor- oder Nachsaison können einige Dienstleistungen eingeschränkt sein;
7. Gemäss italienischem Datenschutzgesetz D.LGS.196/2003 zum Schutz der Privatsphäre dürfen keine Informationen über den eventuellen Aufenthalt eines Gastes in der Anlage, sowie Ausrufe über Lautsprecher, oder Telefonate, weitergegeben werden, wenn nicht vorher vom Gast eine Genehmigung erteilt wurde.
ART. 4: SCHWIMMBECKEN
Alle zeitweiligen Besucher wie auch die Tagesbesucher sind verpflichtet, sich an folgende Regelungen bezüglich unserer Schwimmbecken zu halten:
1. es ist verboten bei roter Flagge zu baden: Das Schwimmbecken ist geschlossen und unbewacht;
2. es ist Pflicht zu Duschen, vor Betreten der Becken;
3. es wird gebeten, eine Badekappe zu tragen;
4. es ist verboten, vom Beckenrand ins Wasser zu springen;
5. es ist verboten, am Beckenrand zu rennen;
6. es ist Pflicht, dass Kleinkinder Einweg-Schwimmwindeln tragen (im Supermarkt erhältlich)
7. es ist Pflicht, alle Abfälle in die vorhandenen Mülleimer zu werden;
8. es ist verboten, das Schwimmbecken bekleidet zu betreten (T-Shirt u.ä.);
9. es ist verboten, Liegestühle länger als 30 Min. mit Handtüchern u.ä. zu belegen. Danach werden sie von den Bademeistern entfernt;
10. Gäste, die obige Vorschriften nicht beachten, werden des Schwimmbeckens verwiesen.
Unsere Gäste sind gebeten, sich über die Öffnungszeiten der jeweiligen Schwimmbecken zu informieren. Diese sind aus der entsprechenden Info-Tafel eines jeden Schwimmbeckens zu entnehmen.
ART. 5: ZEITWEILIGE BESUCHER
11. Zeitweilige Besucher: darunter verstehen sich Personen, die für eine oder mehrere Nächte bei einem unserer Gäste übernachten. Die Gesamtanzahl der anwesenden Personen darf die maximale pro Wohneinheit/Stellplatz zugelassene Personenanzahl nicht überschreiten.
12. Ihre An- und Abreise muss unverzüglich der Rezeption mitgeteilt werden, welche die gesetzlichen Formalitäten erledigen wird, die vom Kunden unterzeichnet werden müssen.
13. Die Übernachtung von zeitweiligen Besuchern wird für einen Minimaltarif von 2 Nächten kalkuliert, jedoch wird der Preis mindestens dem Eintrittspreis der Tagesbesucher entsprechen.
14. Unabhängig von der Anreisezeit, werden Abreisen nach 10.00 Uhr zusätzlich mit 1 Nacht belastet.
15. Die vom Gast unterzeichneten Änderungen sind nicht anfechtbar und sind, auf Anfrage der Direktion, umgehend zu bezahlen.
16. Sollte die Direktion während der Kontrollen auf nicht angemeldete Personen stossen, muss der Gast für die nicht angemeldeten Personen den gesamten Aufenthalt bezahlen, rückwirkend bis zu seinem Anreisetag.
ART. 6 TAGESBESUCHER
1. Tagesbesucher sind zugelassen und zwar zu folgenden Zeiten: 09.00 – 22.30 Uhr. Eintrittspreis pro Person (auch Kinder) ab Euro 10,00. Die Bezahlung erfolgt vor Zugang zur Anlage. Unseren abreisenden Gästen ist der Tages-Aufenthalt innerhalb der Anlage gestattet sofern der Eintrittspreis für Tagesbesucher bezahlt und das Auto ausserhalb der Anlage abgestellt wird.
2. Tagesbesucher müssen das Kontroll-Armband tragen, das von der Rezeption ausgehändigt wird. Personen ohne Armband werden vom Personal aufgehalten und kontrolliert.
3. Besucher, die weniger als 45 Minuten in der Anlage verweilen, können kostenlos eintreten, müssen jedoch einen Personalausweis bei der Rezeption abgeben, der bei Ausgang aus der Anlage zurückgegeben wird.
ART. 7 ABREISE – ZAHLUNG
1. Die Abreise bei den Wohneinheiten muss innerhalb 10.00 Uhr, bei den Stellplätzen innerhalb 11.00 Uhr erfolgen. Abreisen nach diesen Zeiten haben die Belastung einer zusätzlichen Nacht zum gültigen Tagestarif zur folge.
2. Die Begleichung des Aufenthaltes ist gleich nach Anreise möglich, sofern keine Änderung bezüglich der anwesenden Personen während des Aufenthaltes gemacht werden.
3. Öffnungszeiten des Kasse-Büros: täglich, 09.00 – 12.00 Uhr / 16.00 – 19.00 Uhr. Ausserhalb der Öffnungszeiten werden keine Zahlungen entgegen genommen.
4. Die Begleichung des Aufenthaltes kann wie folgt erfolgen: Bargeld, Geldautomat-Karte, Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, EUROCARD). Schecks werden nicht akzeptiert.
5. Abreisende Gäste, welche den Aufenthalt noch begleichen müssen, dürfen das Auto/Camper/Caravan nicht bei der Ausfahrtstrasse parken, sondern müssen zu Fuss in das Kassa-Büro und das Auto/Camper/Caravan auf dem Stellplatz oder neben der Wohneinheit lassen.
6. Bei Abreise ist die Kontrolle der Wohneinheit vorgesehen. Eventuelle Schäden, fehlende Gegenstände und/oder Unordnung werden belastet, indem sich die Direktion von der einbezahlten Kaution den entsprechenden Gegenwert einbehaltet.
7. Es werden keine Ermässigungen im Falle einer verspäteten Anreise oder verfrühten Abreise, abweichend von der Buchungsbestätigung, gewährt. Bei Verfrühten Abreisen von Stellplatzbuchungen wird der Stellplatz bis zum Buchungsdatum belastet und die Personen bis zum effektiven Abreisetag.
ART. 8 SCHÄDEN – VERLORENE GEGENSTÄNDE – DIEBSTAHL
1. Die Direktion haftet nicht für Schäden, die von anderen Gästen, durch Naturgewalt (wie herabstürzende Äste und/oder Bäume) oder durch anderes Verschulden, das nicht mit der Fahrlässigkeit des Personals in Verbindung steht, verursacht wurden.
2. Die Direktion übernimmt keine Haftung für entwendete oder verlorene Gegenstände. Wertgegenstände können an der Kasse in einem Schliessfach (zu mieten) hinterlegt werden.
3. Alle innerhalb der Anlage aufgefundenen Wertsachen/Gegenstände müssen der Rezeption übergeben werden, welche dann für die Rückgabe an den rechtlichen Eigentümer sorgt.
4. Die Benutzung der Schwimmbecken, des Spielplatzes und aller in der Anlage befindlichen Einrichtungen ist auf eigene Gefahr.
5. Die Teilnahme an alle von der Animation organisierten Sportkurse, Turniere und/oder ähnliches sind eine freie Entscheidung des Gastes. Die Ferienanlage übernimmt keine Verantwortung im Falle eventueller Verletzungen oder andere Schäden des Gastes, verursacht durch dessen Benehmen.
ART. 9 UMWELT
1. Wöchentlich wird ein Insektenbekämpfungsmittel gesprüht. Die verwendeten Produkte sind ökologisch, ungiftig und rufen keinerlei Schaden an Mensch, Tier oder Sachen hervor.
2. Alle Gäste sind gebeten, sich den Umweltschutzregeln und Energiesparmassnahmen zu halten. Insbesondere:
Abfälle nicht ausserhalb der Abfallcontainer werfen;
den Müll trennen (Glas, Plastik, Batterien usw.) und in die entsprechenden Abfallcontainer werfen;
die Vegetation nicht zerstören; die Blumenbeete nicht betreten; keine Leinen/Schnüre zwischen den Bäumen spannen; keine Löcher um die Zelte graben; keine Feuerstellen anfechten; die Einrichtungen nicht beschädigen oder entfernen;
die Wassersäulen der Stellplätze nicht verwenden, um Geschirr und/oder Wäsche zu waschen oder Getränke und/oder Obst zu kühlen;
kein Seifenwasser in den Boden sickern lassen;
kontrollieren, das das Auto den Boden nicht mittels Flüssigkeitsverlust jeglicher Art verunreinigt;
ART. 10 TIERE VERBOTEN
Tiere sind innerhalb der Anlage nicht zugelassen. Bei Zuwiderhandlung muss der Gast die Anlage umgehend verlassen. Weiters wird ihm eine Strafe von Euro 25,00/Aufenthaltstag in Rechnung gestellt.
Die Direktion