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BUCHUNGSKONDITIONEN

 

Es werden keine Ermässigungen im Falle einer verspäteten Anreise oder verfrühten Abreise, abweichend von der Buchungsbestätigung, gewährt.

  Verfrühte Stellplatz-Abreisen: nur in von der Direktion akzeptierten Fällen wird der Stellplatz bis zum Buchungsdatum belastet und die Personen bis zum effektiven Abreisetag.
 

Bei Stornierung der Buchung wird die Anzahlung wie folgt rückerstattet:

* 90% der Anzahlung, bei Stornierungen 60 Tage vor dem Anreisetag;
* 50% der Anzahlung, bei Stornierung 30 Tage vor dem Anreisetag;
* keine Rückerstattung bei Stornierung nach o.g. Zeiten.

  Minderjährigen ist der Zutritt zum Feriendorf ausschliesslcih dann gestattet, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.
  Die Buchung einer bestimmten Wohneinheit/Stellplatz wird nicht akzeptiert. Eventuelle Wünsche werden im Rahmen unserer Möglichkeiten berücksichtigt.
  Tiere verboten.
  Im Interesse unserer Gäste bitten wir diese, unsere INTERNE VORSCHRIFTEN aufmerksam zu lesen.


INTERNE VORSCHRIFTEN (Ausgabe 2006)

 

ART. 1: ZUGANG ZUR FERIENANLAGE

1

Der Zugang zur Ferienanlage und zum Strand ist allein denjenigen gestattet, die durch Vorlage eines gültigen Ausweises die vom Gesetz vorgesehene Registrierung vollzogen haben und dadurch von der Direktion autorisiert wurden. Eine Nichtbeachtung ist rechtswidrig. Personen, die im Inneren der Ferienanlage ohne Erlaubnis der Direktion angetroffen werden, werden nach Art. 614 C.P. - Hausfriedensbruch - angezeigt.

2 Bei der Anmeldung muss ein gültiger Personalausweis/Pass hinterlegt werden, welcher bei Bezahlung des Aufenthaltes zurückgegeben wird. Bei Belegung unserer Wohneinheiten ist eine Kaution von Euro 100,00 zu hinterlegen (diesbezüglich aufmerksam die Kautions-Regelung lesen, die bei der Anmeldung ausgehändigt wird).
3

Minderjährigen ist der Zutritt zur Ferienanlage ausschliesslich dann gestattet, wenn sie von einem Erziehungsberechtigten begleitet werden.

4 Bei Anreise darf die gemäss Preisliste maximal zugelassene Personenanzahl – inklusive Kinder jeglichen Alters - nicht überschritten werden. Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift bewirkt die Stornierung der Buchung ohne Rückerstattung der geleisteten Anzahlung.

 

ART. 2: AUTO - VERKEHRSEINSCHRÄNKUNGEN

1

Innerhalb der Anlage ist pro Wohneinheit/Stellplatz nur ein Auto zugelassen. Während der Ruhezeiten ist die Zirkulation von Autos/Motorrädern strengstens verboten. Zweitwagen - eigene oder von Freuden - müssen ausserhalb der Anlage, auf einem unbewachten Parkplatz, abgestellt werden.

2 Für das autorisierte Auto wird dem Gast ein PASS (Kontrollaufkleber) ausgehändigt, der auf der linken Seite der Windschutzscheibe, gut sichtbar, angebracht werden muss. Nicht korrekt angebrachte PASS werden vom Kontroll-Personal einbehalten. Autos ohne PASS haben keinen Zugang zur Ferienanlage. Alle sich innerhalb der Anlage befindlichen Autos, die ohne regulärem PASS versehen sind, werden von der Direktion auf Kosten des Autoinhabers ausserhalb der Anlage abgestellt. Die Direktion übernimmt keine Haftung, sollten durch den Abtransport Schäden entstehen. Den Camping-Gästen wird zusätzlich ein PASS für das Wohnmobil/Caravan/Zelt ausgehändigt, der ebenfalls gut sichtbar angebracht werden muss.
3

Der PASS für das Auto und der PASS für das Wohnmobil/Caravan/Zelt müssen bei der Bezahlung des Aufenthaltes dem Kasse-Büro retourniert werden. Das Kasse-Büro wird dem Gast einen provisorischen PASS mit Gültigkeit zum Ende seines Aufenthaltes aushändigen.

4 Den Autos bzw. Motorrädern ist lediglich gestattet, in Schritt-Tempo vom Eingang aus die Wohneinheit/Stellplatz oder umgekehrt, die Ausfahrt, zu erreichen.
5 LKW's ist nur zum Be- und/oder Entladen die Zufahrt zur Ferienanlage gestattet.
6 Boote und/oder Bootsanhänger sind innerhalb der Anlage nicht erlaubt.
7 Mofas und Kleinkrafträder sind innerhalb der Anlage nicht erlaubt. Sie müssen in dem vorgegebenen Bereich ausserhalb der Ferienanlage abgestellt werden.
8 Für die Unversehrtheit aller, sind alle Fahrradfahrer an ein diszipliniertes Verhalten verpflichtet, insbesondere bezüglich der Geschwindigkeit; andernfalls wird das Fahrrad beschlagnahmt und erst bei Abreise wieder ausgehändigt.
9 Kinder unter 8 Jahren dürfen elektrische City-Roller nicht benutzen.

 

ART. 3 : AUFENTHALT

1

Die Wohneinheiten und Stellplätze werden von der Direktion zugewiesen.

2 Im Falle einer eigenen Stellplatzwahl ist der Gast verpflichtet, noch am Anreisetag der Rezeption die gewählte Stellplatznummer mitzuteilen. Die den Reservierungen zugeteilten Stellplätze dürfen nur nach Genehmigung seitens der Direktion belegt werden.
3

Während seines Aufenthaltes ist der Gast verpflichtet:
• das ihm bei Anreise ausgehändigte Kontroll-Armband zu tragen; dieses Kontroll-Armband ermöglicht die sofortige Erkennung nicht autorisierter Personen innerhalb der Anlage; Personen ohne Armband werden vom Personal aufgehalten und kontrolliert;
• die Daten der angemeldeten Personen zu kontrollieren und evtl. Unstimmigkeiten umgehend der Rezeption zu melden;
• jegliche Änderung der angemeldeten Personen (neue Anreisen oder Abreisen) umgehend der Rezeption zu melden;
• seine Personalien und seinen Aufenthaltsort innerhalb der Ferienanlage jederzeit, auf Anfrage des Kontroll-Personals, wiederzugeben;
• die Sanitäranlagen ordnungsgemäess zu benutzen (Kinder sind von den Eltern zu begleiten);
• die Stellplätze wie auch die Wohneinheiten ordentlich und sauber zu halten. Andernfalls wird eine Geldstrafe von Euro 50,00 erhoben;

4 Während der Ruhezeiten (13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 23.00 Uhr bis 07.00 Uhr) herrscht innerhalb der Anlage absolutes Fahrverbot; die Anlage darf zur zu Fuss betreten oder verlassen werden; Radios, Fernseher u.ä. dürfen ausserhalb von Wohneinheiten/Zelten nicht hörbar sein.
5

Es ist verboten:
• freie Stellplätze mit Autos oder anderen Gegenständen zu besetzen;
• Zelte, selbst kleinster Ausmasse, ausserhalb der vorgeschriebenen Bereiche aufzustellen, insbesondere neben den Wohneinheiten;
• den Strom aus den Stromsäulen oder den Wohneinheiten für das Aufladen von elektrischen City-Rollern oder Golf-Cars zu verwenden;
• die Schwimmbecken zu benutzen, wenn sie abgesperrt sind; diesbezüglich bitte ausgehängte Informationstafel lesen. Wichtig: die gehisste ROTE FAHNE bedeutet ABSOLUTES BADEVERBOT sowohl bei den Schwimmbecken wie auch am Strand;
• die Liegen bei den Pools langer als 30 Minuten mit Handtüchern oder anderen Gegenständen zu besetzen, da ansonsten unser Personal alles entfernen wird;
• Grill u.ä. auf den Terrassen unserer Cottages zu benutzen;
• Alkohol zu kaufen und/oder zu konsumieren, wenn das Mindestalter von 16 Jahren nicht erreicht ist;
• die Büros und alle anderen Einrichtungen der Ferienanlage mit unpassender Kleidung und/oder Rollerblades oder Rollschuhen zu betreten;

6 In der Vor- oder Nachsaison können einige Dienstleistungen eingeschränkt sein;
7 Gemäss italienischer Gesetzgebung D.LGS.196/2003 zum Schutz der Privatsphäre dürfen keine Informationen über den eventuellen Aufenthalt eines Gastes in der Anlage, sowie Ausrufe über Lautsprecher, oder Telefonate, weitergegeben werden, wenn nicht vorher vom Gast eine Genehmigung erteilt wurde.

 

ART. 4: ZEITWEILIGE BESUCHER

1

Zeitweilige Besucher: darunter verstehen sich Personen, die für eine oder mehrere Nächte bei einem unserer Gäste übernachten. Die Gesamtanzahl der anwesenden Personen darf die maximale pro Wohneinheit/Stellplatz zugelassene Personenanzahl nicht überschreiten.

2 Ihre An- und Abreise muss unverzüglich der Rezeption mitgeteilt werden, welche die gesetzlichen Formalitäten erledigen wird, die vom Kunden unterzeichnet werden müssen.
3

Die Übernachtung von zeitweiligen Besuchern wird für einen Minimaltarif von 2 Nächten kalkuliert, jedoch wird der Preis mindestens dem Eintrittspreis der Tagesbesucher entsprechen.

4 Unabhängig von der Anreisezeit, werden Abreisen nach 10.00 Uhr zusätzlich mit 1 Nacht belastet.
5 Die vom Gast unterzeichneten Änderungen sind nicht anfechtbar und sind, auf Anfrage der Direktion, umgehend zu bezahlen.
6 Sollte die Direktion während der Kontrollen auf nicht angemeldete Personen stossen, muss der Gast für die nicht angemeldeten Personen den gesamten Aufenthalt bezahlen, rückwirkend bis zu seinem Anreisetag.

 

ART. 5: TAGESBESUCHER

1

Tagesbesucher, wenn von der Direktion erlaubt, dürfen lediglich zu Fuss in die Anlage, ab 09.00 Uhr bis 22.30 Uhr. Der Eintrittspreis von Euro 10,00/Person (inkl. Kinder) ist vor Eingang in die Anlage zu bezahlen.

2 Tagesbesucher müssen das Kontroll-Armband tragen, das von der Rezeption ausgehändigt wird. Personen ohne Armband werden vom Personal aufgehalten und kontrolliert.
3

Besucher, die weniger als 30 Minuten in der Anlage verweilen, können kostenlos eintreten, müssen jedoch einen Personalausweis bei der Rezeption abgeben, der bei Ausgang aus der Anlage zurückgegeben wird.


 

ART. 6: ABREISE - ZAHLUNG

1

Die Abreise bei den Wohneinheiten muss innerhalb 10.00 Uhr, bei den Stellplätzen innerhalb 11.00 Uhr erfolgen. Abreisen nach diesen Zeiten haben die Belastung einer zusätzlichen Nacht zum gültigen Tagestarif zur folge.

2 Die Begleichung des Aufenthaltes ist gleich nach Anreise möglich, sofern keine Änderung bezüglich der anwesenden Personen während des Aufenthaltes gemacht werden.
3

Öffnungszeiten des Kasse-Büros: täglich, 09.00 – 12.00 Uhr / 16.00 – 19.00 Uhr. Ausserhalb der Öffnungszeiten werden keine Zahlungen entgegen genommen.

4 Die Begleichung des Aufenthaltes kann wie folgt erfolgen: Bargeld, Geldautomat-Karte, Kreditkarte (VISA, MASTERCARD, EUROCARD). Schecks werden nicht akzeptiert.
5 Bei Abreise ist die Kontrolle der Wohneinheit vorgesehen. Eventuelle Schäden, fehlende Gegenstände und/oder Unordnung werden belastet, indem sich die Direktion von der einbezahlten Kaution den entsprechenden Gegenwert einbehaltet.
6 Es werden keine Ermässigungen im Falle einer verspäteten Anreise oder verfrühten Abreise, abweichend von der Buchungsbestätigung, gewährt.
7 Verfrühte Stellplatz-Abreisen: nur in von der Direktion akzeptierten Fällen wird der Stellplatz bis zum Buchungsdatum belastet und die Personen bis zum effektiven Abreisetag.

 

ART. 8: SCHÄDEN - VERLORENE GEGENSTÄNDE - DIEBSTAHL - VERANTWORTUNGEN

1

Die Direktion haftet nicht für Schäden, die von anderen Gästen, durch Naturgewalt (wie herabstürzende Äste und/oder Bäume) oder durch anderes Verschulden, das nicht mit der Fahrlässigkeit des Personals in Verbindung steht, verursacht wurden.

2 Die Direktion übernimmt keine Haftung für entwendete oder verlorene Gegenstände. Wertgegenstände können an der Kasse in einem Schliessfach (zu mieten) hinterlegt werden.
3

Alle innerhalb der Anlage aufgefundenen Wertsachen/Gegenstände müssen der Rezeption übergeben werden, welche dann für die Rückgabe an den rechtlichen Eigentümer sorgt.

4 Die Benutzung der Schwimmbecken, des Spielplatzes und aller in der Anlage befindlichen Einrichtungen ist auf eigene Gefahr.

 

ART. 9: UMWELT

1

Wöchentlich wird ein Insektenbekämpfungsmittel gesprüht. Die verwendeten Produkte sind ökologisch, ungiftig und rufen keinerlei Schaden an Mensch, Tier oder Sachen hervor.

2

Alle Gäste sind gebeten, sich den Umweltschutzregeln und Energiesparmassnahmen zu halten. Insbesondere:
• Abfälle nicht ausserhalb der Abfallcontainer werfen;
• den Müll trennen (Glas, Plastik, Batterien usw.) und in die entsprechenden Abfallcontainer werfen;
• die Vegetation nicht zerstören; die Blumenbeete nicht betreten; keine Leinen/Schnüre zwischen den Bäumen spannen; keine Löcher um die Zelte graben; keine Feuerstellen anfechten; die Einrichtungen nicht beschädigen oder entfernen;
• die Wassersäulen der Stellplätze nicht verwenden, um Geschirr und/oder Wäsche zu waschen oder Getränke und/oder Obst zu kühlen;
• kein Seifenwasser in den Boden sickern lassen;
• kontrollieren, das das Auto den Boden nicht mittels Flüssigkeitsverlust jeglicher Art verunreinigt;


 

ART. 10: Tiere sind innerhalb der Anlage nicht zugelassen.

 

 





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